Wie man einen Verlag gründen kann

Schon lange wollte ich rückblickend einmal beschreiben, wie ich meinen Verlag gegründet und das erste Buch herausgegeben habe.

Warum? Weil ich bislang keinen solchen praktischen Leitfaden kenne ... weil ich mir alles mühsam zusammensuchen musste.

So kann ich zukünftigen Verlagsgründern helfen!

 

Durch die konkrete Anfrage von Martina Schreiter und ihren fröhlichen Sketchnotes in diesen Tagen habe ich dieses Projekt nun endlich in Angriff genommen - danke, liebe Martina!

 

 

Ich wünsche nun allen Verlagsgründern von ganzem Herzen viel Erfolg auf einem spannenden Weg!

Falls ihr weitere Fragen habt, schreibt diese gern unten in die Kommentare.

Anmeldung bei Finanzamt und Gewerbeamt

Mein offizieller Weg begann beim Finanzamt, um mich dort (kostenlos) anzumelden. Daraufhin war am 30. April 2018 der große Moment gekommen: Das Finanzamt Würzburg schickte mir mit dem Stempel von diesem Tag den Bescheid, dass ich nun eine eigene Steuernummer habe.
Ab diesem Zeitpunkt war ich registriert - mit der Bezeichnung meines "Betriebes" als "Selbstständige Schriftstellerin".

Somit ist der Geburtstag meines Verlages der 30. April.
(In dem Moment, wo zukünftig die Einnahmen durch den Vertrieb überwiegen sollten, ist die Art des Betriebes dann zu ändern. Aber bis dahin ist es ein weiter Weg ...)

 

Im zweiten Schritt reichte ich Mitte April 2018 bei unserer Verwaltungsgemeinschaft meine Gewerbe-Anmeldung ein, da ich ja auch meine selbst geschriebenen und verlegten Bücher (und alles, was da noch so kommen würde) selbst vertreiben wollte. Damit hatte ich einen Gewerbeschein (für einmalig 13 €).

Darin stand: "mit dem Gewerbezusatz: Würzburg für Kids Verlag". Von nun an gab es also den Würzburg für Kids Verlag.

[Der rechtliche Hintergrund: Nach der Gewerbeordnung benötigt jeder, der gewerblich tätig ist, einen Gewerbeschein. Die Herstellung und oder der Vertrieb von Verlagserzeugnissen ist eine solche Gewerbetätigkeit.

Der Gewerbeschein muss zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Bezirks- oder Ortsamt beantragt werden, wobei dies durch einfache Anmeldung der Tätigkeit erfolgt. Ebenso muss dort jede wesentliche Veränderung (z. B. bei Änderung des Sitzes des Betriebes) angezeigt werden. Eine besondere Gewerbeerlaubnis ist dagegen nicht erforderlich.

Ohne die Gewerbeanmeldung bekommt man keine Verlagsnummer und ohne diese wiederum keine ISBN.]

Mein Tipp: Die Beschreibung dessen, was man alles vertreiben möchte, sollte recht breit gefächert bzw. übergreifend beschrieben sein, da man für jeden Zusatz bzw. jede zukünftige Änderung etwas bezahlen muss.

 

!!! Später las ich: "Angemeldet wird der Verlag beim Gewerbeamt der Stadt bzw. der Gemeinde durch Abgabe des entsprechenden Formulars (also der Gewerbe-Anmeldung). Daraufhin erhält man einen Gewerbeschein und der Verlag ist offiziell gegründet.

Das Ordnungs- oder Gewerbeamt meldet die Verlagsgründung automatisch dem Finanzamt, der Industrie- und Handelskammer und dem Statistischen Landesamt. Darum muss man sich also nicht selbst kümmern."

Demnach hätte ich mir meinen ersten Schritt, den Weg zum Finanzamt, auch sparen können.

Rechtsform

Welche Rechtsform für den zu gründenden Verlag gewählt wird, hängt von vielen Faktoren ab. Möglich ist eine Gründung als Einzelunternehmer oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Wenn der Verlag als Vollexistenz aufgebaut werden soll, ist eventuell auch eine Gründung als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG) anzuraten.

 

Ich wählte als Rechtsform das Einzelunternehmen.

Wahl des Verlagsnamens

Der Name darf bei einer Einzelunternehmung nach Gewerbeordnung § 15ff frei gewählt werden.

 

Der Verlagsname setzt sich bei einem Einzelunternehmen im Normalfall nach dem Muster ,,Verlag Vorname Nachname" zusammen. Es ist jedoch auch möglich, dem Verlag einen eigenen Namen zu geben. Allerdings muss auch bei dieser Variante der Name des Inhabers mit genannt werden - zum Beispiel ,,Reisebuch-Verlag Vorname Nachname".

Nicht möglich sind Verlagsnamen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder gleichzeitig eine Werbebotschaft enthalten. Bei Gründung als GbR ist auch eine Bezeichnung in allgemeiner Form, also zum Beispiel ,,Reisebuch-Verlag GbR" möglich.

 

Beim Verlagsnamen muss ebenfalls dein Name auftauchen - daher lautet der volle Name meines Verlages: Würzburg für Kids Verlag Sigute Wosch. Allerdings verwende ich diesen kompletten Namen im Alltag nie: Da heißt mein Unternehmen einfach Würzburg für Kids Verlag.

 

Um sicherzugehen, dass dieser Verlagsname noch nicht existiert, sollte man den gewählten Namen markenrechtlich prüfen. Nur so kann sichergestellt werden, dass später nicht der Verlagsname geändert werden muss, weil ein Mitbewerber den gleichen Namen als Marke hat schützen lassen. Zuständig für die Eintragung einer Marke ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit Sitz in München.

Auf der Homepage klickt man auf DPMAregister und wird dann weitergeleitet zu Marken. Dort wählt man Marke "DPMAregister", bei Markenform "Wortmarke" und schreibt bei Waren/ Dienstleistungen "Verlag" - und klickt dann auf Recherche starten. Aber ehrlich gesagt ist diese Suche sehr kompliziert.

 

Außerdem kann man bei der MVB (= Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH) - früher als Buchhändler-Vereinigung bezeichnet - nachfragen, ob der geplante Verlagsname noch frei ist.

Eintragung des Verlagsnamens Beim Börsenverein

Da zur Eintragung eines Verlages beim Börsenverein des deutschen Buchhandels die Vorlage einer Gewerbeanmeldung erforderlich ist, muss diese vor der Aufnahme der Tätigkeit des Verlages erfolgen.

 

Mein Tipp: Ich bin bis heute kein Mitglied beim Börsenverein geworden, da die Jahresgebühr sehr hoch ist.

Mitglied beim Selfpublisherverand

Dafür habe ich mich beim Selfpublisher Verband - einem Verband unabhängiger Autorinnen und Autoren - als Mitglied angemeldet.

 

Warum diese Mitgliedschaft sehr hilfreich ist, fasst der Verband selbst auf seiner Website zusammen: "Profitiere von den Erfahrungen anderer Mitglieder. Stelle deine aktuellen Bücher über den Verband auf den Buchmessen aus. Lasse deine Titel auf der Website vorstellen. Werde von der Lokalpresse leichter auffindbar. Nutze spezielle Verbands-Angebote aus unserer langen Liste der Vergünstigungen. Nutze unser reichhaltiges Angebot an Webinaren und regionalen Treffen. Oder frage im Zweifelsfall unseren Verbandsjuristen."

 

Gerade die kostenlosen Webinare und der letztgenannte Punkt unterstützten mich sehr:

"Bei Abmahnungen, Titelschutz-Problemen und anderen juristischen Streitigkeiten bietet unser verbandseigener Justiziar eine kostenlose Erstberatung per E-Mail oder Telefon.

Der Verband bietet außerdem Sondertarife für eine Media-Haftpflichtversicherung."

Diese Sondertarife bei der Media-Haftpflichtversicherung habe ich auch in Anspruch genommen.

 

Der Jahresbeitrag beim Selfpublisher Verband beträgt für ordentliche Mitglieder 96 € pro Jahr und assoziierte Mitglieder 72 € pro Jahr.

Erwerb der ISBN

Um dein Buch professionell vermarkten zu können, empfehle ich dir auf jeden Fall den Erwerb einer ISBN.

 

Was das ist?
Um die Registrierung (beim VLB) und den Vertrieb von Büchern zu erleichtern, hat jedes Buch ein kurzes unverwechselbares Identifikationsmerkmal - die "International Standard Book Number" (abgekürzt: ISBN).
Die bei der MVB GmbH zu beantragende ISBN setzt sich aus einer vierteiligen Zahlenkombination zusammen.

 

Von der Webseite der MVB wist du dann weitergeleitet zu www.german-isbn.de - diese Agentur ist bei der MVB angesiedelt. Und nun kann deine Auswahl beginnen: Im ISBN-Shop hast du die Wahl zwischen:

Bitte beachtet bei eurer Auswahl, dass ihr für diese Publikation je eine eigene ISBN braucht:

  • Bücher (gedruckt), Broschüren oder Hefte
  • E-Books
  • Hörbücher als CD, DVD oder Download
  • Wandkalender
  • Landkarten
  • Lehr- und Lernmaterialien in Form von Software
  • Filme und Videos, die pädagogischen Zwecken dienen
  • Dokumente in Blindenschrift

Jede ISBN darf nur einmal verwendet werden.
Wenn ihr noch weitere Hintergrundinfos zu der Vergabe der ISBN braucht, dann lest gerne nach im ISBN-Handbuch (den Link dazu findet ihr unter den verschiedenen ISBN-Bestellvarianten.
Bei dieser Bestellung müsst ihr auch euren Verlagsnamen angeben.

 

Habt ihr eure ISBN bestellt, bekommt ihr sie in meiner Mail zugeschickt.
Diese ISBN solltet ihr zum einen im Impressum eures Druckwerkes und zum anderen außen auf der Rückseite erscheinen sollte und zwar in einer Größe nicht weniger als 9 Punkt.

 

Wenn eure Publikation nicht zu den ISBN-fähigen Produkten gehört, könnt ihr sie mit einem Barcode - also einer GTIN - versehen. Dazu gehören:

Adventskalender + Alben + Ausmalbücher + Babybücher aus Plastik oder Plüsch + Bastelbücher, Bastelmaterial, Bastelbögen

Bastelkalender + Bedienungsanleitungen + Beihefte, -bücher + Blankobücher, -hefte + Buchständer + Daumenkino + Devotionalien + Dispenser + Displays + Doodle-Bücher + Einladungskarten + Einschreibbuch + Einsteckbücher, Einsteckalben + Eintragbücher + Fleißkärtchen + Folien, Arbeitsfolien, Projektionsfolien, wenn sie keinen pädagogischen Zwecken dienen + Fotoalben + Geschenkbox + Geschenkpapier + Grafiken + Gutscheinbücher/ -hefte + Handelsware (Werkzeuge, Geschenkartikel) + Kartenspiele + Kunstdrucke + Leporellos + Lesezeichen + Magnetbücher + Malbücher + Mandalas + Musik CDs/DVDs + Noten + Notenbücher + Notenhefte, blanko + Notizpapier + Orakel (Karten, Pendel etc.) + Ordner (leere) + Papeterieprodukte + Plüschtiere + Poesiealben + Poster, Faltposter + Postkarten (auch Kunst-, Text- und Grußpostkarten) + Postkartenbücher + Postkartenkalender + Rätselbücher/ -hefte  + (Kreuzworträtsel, Sudoku) + Reisespiele + Schuber (Buchschuber, Kartenschuber) + Selbstbastelkalender + Software (außer Lernsoftware) + Spiele + Spielebücher + Spielfilme, Comicfilme (z. B. Mangas) + Spielkarten + Spielwaren + Spruchkarten + Stickerhefte + Tagebücher + Tarotkarten + Taschenkalender, Planer + Vorlesekarten + Wahrsagekarten + Webseiten + Weihnachtskrippen + Werbe-Material (z. B. Firmen-, Stadt- und Regionalportraits, Touristik) + Zettelkasten.

Weitere Informationen findet ihr auf der Webseite von GS1.
Dort findet ihr auch folgenden Hinweis: Braucht ihr maximal 10 GTINs? Und liegt euer Unternehmen bei einem Jahresumsatz von bis zu 250.000 €? Dann könnt ihr den sogenannten SmartStarter10 buchen und pro Kalenderjahr 55 € zahlen.

 

Wenn ihr euer Produkt dann nicht nur in eurem Webshop, sondern auch über den stationären Handel und/ oder amazon vertreiben möchtet, müsst ihr eure GTIN in einen Barcode umwandeln lassen.
Bei GS1 Germany könnt ihr auf Basis eurer GTIN ebenfalls schnell und einfach einen solchen Barcode generieren.

Umwandlung der ISBN in einen Barcode

Die Umwandlung der ISBN in einen druckfähigen Strichcode könnt ihr ebenfalls über den eben erwähnten ISBN-Shop bestellen (1-5 Strichcodes kosten 39 Euro zzgl. MwSt. und ein 10er-Paket 49 Euro zzgl. MwSt.).
Nähere Infos dazu findet ihr in der Mail, die ihr mit dem Versand der ISBN zugeschickt bekommt.


Mein Tipp: Es gibt aber auch eine kostenlose Möglichkeit, den Strich- bzw. Barcode zu erstellen: über den Barcode-Generator. Ihr könnt anschließend eure dort generierten Barcodes drucken oder als Bilddatei (jpg, gif, png) sowie PDF und Excel herunterladen.

Woher kommt die Verlagsnummer

In dem Moment, in dem ihr eine ISBN beantragt, bekommt euer Verlag eine Verlagsnummer zugeordnet, auch Verkehrsnummer genannt.

Je kürzer die Verlagsnummer ist, desto größer ist der Verlag bzw. desto höher ist die tatsächliche oder bei Beantragung erwartete Anzahl der Publikationen. Daher habe ich als Eigenverlag z. B. eine siebenstellige Verlagsnummer bekommen.

Eintrag eines Buches ins VLB

Auf der ISBN aufbauend führt die Buchhändler-Vereinigung GmbH das "Verzeichnis lieferbarer Bücher" (= VLB).

Als Verleger solltet ihr mithilfe von Titelmeldeformularen sicherstellen, dass jede Veröffentlichung in dieses Verzeichnis aufgenommen wird. Nahezu alle Buchhandlungen und Großhändler verfügen über das VLB, das auch auf CD-ROM erhältlich ist - in diesem Nachschlagewerk suchen sie nach Publikationen, welche ihre Kunden erfragen.

Eure Titelmeldung könnt ihr entweder digital vornehmen oder mithilfe eines Formulars, das ihr ausfüllt und an das VLB faxt:

 

Download
Hier könnt ihr euch die Titelmeldung downloaden, um sie auszufüllen und an das VLB zu faxen
vlb_Titelmeldung_RZ2.pdf
Adobe Acrobat Dokument 146.4 KB

Diesen Service lässt sich das VLB auch bezahlen, denn es gibt eine Mindestgebühr für Verlage mit geringem Titelumfang im VLB.

Je nachdem, wie euer Werk "beschaffen" ist, werden von euch jährlich entweder 69 Euro (wenn ihr die Kategorie Gold erreicht habt) oder 99 Euro pro Titel eingezogen.
Alle Details dazu findet ihr hier.

 

Tipp: Weil ich mein Buch dort schon gemeldet hatte, als es noch nicht erschienen war, stand es unter Titelschutz. Dafür musste ich aber anfangs die 99 Euro bezahlen.
Später, nachdem es dann veröffentlicht war und ich in jedem Quartal die Lieferbarkeit desselben online bestätigt hatte, wechselte ich in den Gold-Status und musste "nur" 69 Euro bezahlen.


Titelschutz

Durch eine Anfrage bei der Deutschen Bibliothek könnt ihr ermitteln, ob ein Titel noch frei oder schon vergeben ist.
Eine wichtige Rolle bei der Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen spielt der Titelschutz.

 

1) Ab dem Moment, wo ihr euer Buch im VLB eingetragen habt, besteht für euer Werk ein Titelschutz. (Also auch, wenn es noch nicht veröffentlicht ist.)
So ist der Titelschutz in das Markenrecht integriert.
Der volle Schutz entsteht dann mit dem tatsächlichen Gebrauch. Das heißt, der Titelschutz beginnt, wenn der Titel auf dem Markt ist und den erforderlichen Gard von Verkehrsgeltung hat.

 

2) Zum Zweiten könnt ihr bereits vor der Veröffentlichung eines Buches beim Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel eine öffentliche Anklündigung durch eine Titelschutz-Anzeige aufgeben. Somit wird der Titelschutz vorverlegt, bis das Werk erscheint. (Frist: Ein halbes Jahr bis zum Erscheinen).
Wenn ihr beim Börsenverein kein Mitglied seid, würde für diese Titelschutz-Anzeige ein Titel 50 Euro zzgl. 9,50 MwSt. kosten, ein Titel mitsamt Untertitel 55,80 Euro zzgl. 10,60 MwSt.
Diese Titelschutzanzeige sichert dann gewählten Titel für etwa sechs Monate.

 

3) Wer mehr als nur den Titel für sein Buch oder ein anderes Medium schützen will ((wenn er den Titel z. B. für eigene Merchandising nutzen möchte), sollte eine Registrierung des Titels im Markenregister beim dpma überlegen. Dies ist allerdings relativ kompliziert und kostet auch einiges. Manch einer beauftragt damit deshalb ein spezialisiertes Anwaltsbüro.


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Kommentare: 5
  • #1

    Martina Schreiter (Freitag, 05 März 2021 08:29)

    Liebe Sigute,
    danke für dieses Zusammenfassung. Sehr informativ und hilfreich.
    Mich würden die Kosten noch interessieren.
    Den freiberuflichen Schritt habe ich schon erledigt, bin jetzt auch selbstständige Schriftstellerin. Dieses Anmeldung war kostenlos. Kommen bei den weiteren Schritten Kosten auf mich zu? Muss ich einen bestimmten Umsatz erreichen?
    Liebe Grüße Martina

  • #2

    Martina (Freitag, 05 März 2021 08:30)

    Jetzt ist der Kommentar 2x raus �

  • #3

    Sigute (Sonntag, 14 März 2021 10:32)

    Liebe Martina,

    endlich komme ich heute dazu, dir bei all dem ganzen Homeschoolingtrubel zu antworten - uff!
    Herzlichen Dank für deine lieben Zeilen und ich freue mich sehr, dass dir meine Zusammenfassung oben hilft.

    Heute habe ich auch die weiteren Kosten ergänzt u. a. für das Bestellen der ISBN und den Eintrag ins VLB. (Bei letztgenanntem hatte ich anfangs gar nicht mit Kosten gerechnet ...)
    Aber einen bestimmten Umsatz musst du nirgends erreichen, wie du gefragt hast. Das wäre nur bei einer Mitgliedschaft im Börsenverein relevant (wo ich bis heute aber auch kein Mitglied bin).

    Wenn du noch weitere Fragen hast, dann schreib mir gerne!
    Und für dein aktuelles Projekt wünsche ich dir alles Gute!

    Liebe Sonntagsgrüße
    Sigute

  • #4

    Martina (Sonntag, 14 März 2021 12:18)

    Liebe Sigute,
    vielen Dank für alle deine Infos. Da muss ich mich in Ruhe durcharbeiten. Eine kurze Frage vorweg, ich möchte wieder einen Adventskalender zeichnen, der kann ja keine ISBN bekommen, habe ich gelesen. Muss ich trotzdem erst eine beantragen und diese dann umwandeln, oder beantrage ich gleich einen GTIN? Was kostet der dann?
    Ganz schön spannend das Thema.
    LG Martina

  • #5

    Sigute (Montag, 22 März 2021 14:36)

    Liebe Martina,

    du hast Recht: Ich finde das auch alles total spannend, gerade wenn man es zum ersten Mal macht!

    Für deinen Adventskalender kannst du gleich eine GTIN kaufen, wahrscheinlich nimmst du einen "SmartStarter10" für 55 € pro Kalenderjahr (das ist meines Wissens die kleinstmögliche Variante). Schau mal, ich habe oben an der entsprechenden Stelle meines Beitrages einen Link bei diesem Begriff eingefügt.
    Wenn du deinen Kalender dann nicht nur in deinem Webshop sondern auch über den stationären Handel und amazon vertreiben möchtest, musst du deine GTIN in einen Barcode umwandeln lassen.

    Ich wünsche dir weiterhin viel Erfolg bei deinem Projekt!
    Ganz liebe Grüße
    Sigute